Solothurn Kantonales Geldspielgesetz

Die kleinen Geldspiele sind in der Revision des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes WAG geregelt. Der Kanton Solothurn macht kein eigenes Geldspielgesetz wie andere Kantone dies tun.

Teilrevision Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (WAG)  
Botschaft und Entwurf des Regierungsrates an den Kantonsrat von Solothurn 

§  38 Abs. 1 (geändert), Abs. 2 (geändert), Abs. 3 (neu) Kleinspiele (Sachüberschrift geändert)

1 Die Durchführung von Kleinspielen gemäss Bundesgesetz über Geldspiele2) (BGS) ist erlaubt und bewilligungspflichtig.

2 Kleinlotterien, die unter den Voraussetzungen von Artikel 41 Absatz 2 BGS als Tombola durchgeführt werden, sind bewilligungsfrei, wenn die Summe aller Einsätze 50'000 Franken nicht übersteigt, sie müssen jedoch der zuständigen Behörde vorgängig gemeldet werden.

3 Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten in einer Verordnung.
 

§ 38 (neu) Kleinspiele (Erläuterungen)
In Bezug auf die Kleinspiele haben die Kantone ebenfalls über die Zulässigkeit der einzelnen Spielkategorien zu entscheiden. Sie können die einzelnen Bestimmungen des Bundes verschärfen, nicht jedoch lockern. Bei den Kleinspielen handelt es sich um Kleinlotterien, lokale Sportwetten und kleine Pokerturniere. Diese Spiele zeichnen sich dadurch aus, dass sie weder automatisiert, noch interkantonal noch online durchgeführt werden. Im Kanton Solothurn sollen Kleinspiele weiterhin zulässig sein, jedoch bedürfen sie aufgrund der neuen Bestimmungen im Bundesgesetz in der Regel wieder einer Bewilligung der kantonalen Behörde. Mit Absatz 1 wird die Grundlage geschaffen, dass Kleinspiele im Kanton Solothurn zugelassen, aber einer Bewilligungspflicht unterstellt sind. 

Bei den kleinen Pokerturnieren handelt es sich um eine neue Spielkategorie. Gemäss Geldspielgesetz und der Geldspielverordnung steht das Spiel im Vordergrund; zudem verfolgen die Veranstalterinnen und Veranstalter kaum kommerzielle Zwecke und durch die Teilnehmenden können keine hohen Gewinne erzielt werden. Gesuche für die Durchführung kleiner Pokerturniere können bei der kantonalen Behörde eingereicht werden.