Kanton Zürich – Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS) mit 65% angenommen

Damit ist der Weg frei für kleine Pokerturniere. Es braucht dazu eine kantonale Bewilligung. Bezüglich dem Stand für Gesuche werden wir euch demnächst informieren.

 

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Am 13. Juni wird im Kanton Zürich über das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS) abgestimmt. Es ist wichtig, dass dieses Gesetz angenommen wird. Andernfalls wird es noch ein Jahr oder noch länger gehen, bis im Kanton Zürich Pokerturniere veranstaltet werden können. Wird das Gesetz angenommen, dürften die Turniere neu auch im Kanton Zürich ab Herbst 2021 bewilligt werden können.

 

Der Regierungsrat, der Kantonsrat und eine breite Mehrheit der Parteien (Die Mitte/CVP, FDP, GLP, SP und SVP) unterstützen die Vorlage. Grüne und EVP haben gegen das vom Kantonsrat mit grosser Mehrheit angenommene Gesetz das Behördenreferendum ergriffen, weil sie Geschicklichkeitsgeldspielautomaten verbieten möchten. Deshalb muss abgestimmt werden.

 

Wir rufen alle Pokerfreunde im Kanton Zürich auf, bei der Abstimmung vom 13. Juni für das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele zu stimmen und auch ihre Freunde und Bekannten dazu zu ermutigen, für die Vorlage zu stimmen. Mehr Informationen sind zu finden unter: www.geldspielezuerich-ja.ch.

 

Für Ihre Unterstützung danken wir herzlich!