Appenzell Ausserrhoden Neues Geldspielgesetz

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden übernimmt hauptsächlich das BG.

Auszug aus dem Gesetz:

C. Kleine Pokerturniere (2.3.)

Art. 12 Altersgrenze
1 Personen unter 18 Jahren sind zu kleinen Pokerturnieren nicht zugelassen.

Art. 13 Erkennen von Spielsucht
1 Wer regelmässig kleine Pokerturniere durchführt oder gewerbsmässig Räumlichkeiten für kleine Pokerturniere zur Verfügung stellt, verfügt über Personal, das im Erkennen von Spielerinnen und Spielern mit Anzeichen von Spielsucht angemessen geschult ist.

2 Die Veranstalterin sorgt dafür, dass eine geschulte Person nach Abs. 1 während der ganzen Dauer des Turniers vor Ort anwesend ist

III. Abgaben und Gebühren (3.)

Art. 14 Kleinspiele
1 Die Veranstalterinnen von bewilligungspflichtigen Kleinspielen haben eine Abgabe zu entrichten.
2 Die Abgabe beträgt:
a) für Kleinlotterien 2 bis 10 Prozent der maximalen Summe aller Einsätze;
b) für lokale Sportwetten 100 bis 2'000 Franken pro Wettkampftag;
c) für kleine Pokerturniere 100 bis 1'000 Franken pro Turnier und Tag und Veranstaltungsort.
3 Der Regierungsrat regelt die Höhe der Abgaben innerhalb dieser Bandbreiten sowie das Verfahren zur Abgabeerhebung.